2026 werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab die Gebührenordnungspositionen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst überarbeitet, insbesondere für telefonische und telemedizinische Beratungen im Rahmen der Nummer 116117.
Hintergrund
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst hat sich durch die telefonische Beratung über die 116117 und digitale Triage erheblich gewandelt. 2026 werden neue EBM-Ziffern eingeführt, die telemedizinische Notdiensteinsätze gesondert vergüten. Gleichzeitig werden Wegepauschalen und Zuschläge für Nacht- und Wochenendbereitschaft in einigen KV-Bereichen angepasst. Ärzte mit eigenem Bereitschaftsdienstanteil sollten ihre Abrechnungssoftware auf die neuen Ziffern aktualisieren.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Notdienste rechnen nach GOÄ ab und sind von EBM-Änderungen nicht direkt betroffen, müssen aber GOÄ-Zuschläge für Nacht- und Feiertagsleistungen korrekt anwenden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass korrekte Notdienstabrechnungen auch für die Absicherung relevant sind, da falsche Abrechnungen Rückforderungsrisiken erzeugen können.
2026 werden EBM-Notdienstziffern angepasst, insbesondere für telemedizinische Beratungen. Ärzte sollten Abrechnungssoftware aktualisieren und neue Ziffern korrekt anwenden.
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