Ärzte mit langjähriger Erfahrung im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst berichten, dass konsequente Sofortdokumentation nach jedem Einsatz und die vollständige Nutzung aller abrechnungsfähigen Ziffern die Notdienstvergütung erheblich steigern.

Hintergrund

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen von Wegepauschalen bei Hausbesuchen und von Nacht- sowie Feiertagszuschlägen. Bei telefonischen Beratungen im Bereitschaftsdienst werden die entsprechenden EBM-Ziffern oft nicht abgerechnet, weil Ärzte unsicher sind, welche Leistung abrechenbar ist. Erfahrene Bereitschaftsärzte empfehlen außerdem, Abrechnungsabschnitte direkt nach dem Dienst einzureichen und nicht mehrere Monate zu sammeln, da verspätete Einreichungen zu Rückfragen führen können.

Wann gilt das nicht?

Bei privatärztlichen Notdiensten gelten andere Abrechnungsregeln nach GOÄ. Hier sind Zuschlagsziffern für Nacht- und Feiertagsleistungen nach GOÄ §5 korrekt anzuwenden.

Ärzteversichert erinnert daran, dass vollständige Notdienstabrechnungen auch für die Einkommenssicherung im Krankheitsfall relevant sind, da korrekte Honorarhistorien die BU-Einstufung unterstützen.

Sofortdokumentation nach jedem Einsatz, vollständige Wegepauschalen und Nacht-Zuschläge sowie zeitnahe Abrechnungseinreichung sind die wichtigsten Tipps für optimale Notdienstvergütung.

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