Onkologen mit langjähriger Praxiserfahrung betonen, dass eine sorgfältige Dokumentation der Patientenaufklärung über Nebenwirkungen und Therapiealternativen der wichtigste Schutz vor Haftungsklagen ist.
Hintergrund
Ein häufiger Fehler ist, die Deckungssumme der Berufshaftpflicht nach dem Studienabschluss nicht an die Realität teurer Krebstherapien anzupassen. Bei Dosierungsfehlern von Zytostatika können Schadensummen schnell mehrere Millionen Euro erreichen, weshalb erfahrene Onkologen Deckungssummen von mindestens fünf Millionen Euro je Schadenfall empfehlen. Zudem sollten neue Behandlungsmethoden wie CAR-T-Zell-Therapien oder Checkpoint-Inhibitoren explizit in der Police genannt sein, da Standardpolicen neuartige Behandlungsformen manchmal ausschließen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Onkologen in Kliniken mit umfassender Betriebshaftpflicht müssen sich weniger um persönliche Deckungslücken sorgen, sollten aber die Deckungs-details ihres Arbeitgebers kennen.
Ärzteversichert analysiert für Onkologen die bestehende Haftpflichtpolice und prüft, ob neue Therapieverfahren und gestiegene Schadensummen korrekt abgesichert sind.
Lückenlose Aufklärungsdokumentation, ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro und explizite Einbeziehung neuer Krebstherapien in die Police sind die wichtigsten Tipps für Onkologen.
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