2026 verschärfen neue DSGVO-Auslegungen und KV-Empfehlungen die Anforderungen an Online-Terminbuchungssysteme für Arztpraxen, insbesondere hinsichtlich Datenspeicherort, Barrierefreiheit und Datenschutzerklärungen.
Hintergrund
Praxen, die Online-Terminbuchung über US-amerikanische Anbieter nutzen, stehen vor der Herausforderung, DSGVO-konforme Datenverarbeitungsverträge sicherzustellen, nachdem neue Aufsichtsbehördenentscheidungen strengere Anforderungen an Datentransfers in Drittstaaten stellen. Barrierefreiheitsanforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten ab 2025 auch für Gesundheitsdienstleister und erfordern WCAG-konforme Terminbuchungsformulare. Förderprogramme der KVen unterstützen Praxen bei der technischen Umstellung.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich telefonisch Termine vergeben und keine Online-Terminbuchung anbieten, sind von diesen Änderungen nicht betroffen, verpassen aber Effizienzgewinne durch digitale Terminverwaltung.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass fehlerhafte Datenschutzumsetzung bei Online-Buchungssystemen auch Haftungsrisiken erzeugen kann, die durch eine Cyberversicherung abgesichert werden sollten.
2026 verschärfen DSGVO-Anforderungen und Barrierefreiheitsregeln die Standards für Online-Terminbuchung in Praxen. EU-konforme Anbieter und WCAG-konforme Formulare sind Pflicht.
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