2026 verändert die Markteinführung neuer Femtosekunden- und Excimer-Lasergenerationen die Investitionsentscheidungen für ophthalmologische Praxen, da ältere Gerätemodelle schneller an Marktwert verlieren.

Hintergrund

Die Refinanzierung ophthalmologischer Lasergeräte hängt stark von der Anzahl durchgeführter Laserkorrekturoperationen und dem Privatpatientenanteil ab. 2026 werden neue Lasergenerationen mit verbesserter Präzision und kürzeren Operationszeiten in Deutschland zugelassen, was den Wettbewerbsdruck auf Praxen mit älteren Geräten erhöht. Die steuerlichen Abschreibungszeiten für medizinische Lasergeräte wurden durch aktuelle BMF-Schreiben angepasst. Leasing-Modelle bieten Ophthalmologen die Möglichkeit, technologisch aktuell zu bleiben, ohne Investitionskapital zu binden.

Wann gilt das nicht?

Für Ophthalmologen ohne LASIK-Angebot, die sich auf konservative Augenheilkunde oder Kataraktchirurgie konzentrieren, sind Laserkorrektur-Geräteinvestitionen nicht relevant.

Ärzteversichert berät Ophthalmologen zur Absicherung hochwertiger Medizingeräte durch passende Maschinenbruch- und Elektronikversicherungen.

2026 veralten ältere Lasergeräte durch neue Gerätegenerationen schneller. Leasing-Modelle und steuerliche Abschreibungsoptimierung sind für Ophthalmologen bei Geräteinvestitionen empfehlenswert.

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