Ophthalmologen mit Erfahrung in Lasergeräteinvestitionen empfehlen einhellig, die Investitionsrechnung auf einer realistischen Fallzahlprognose zu basieren, die nicht den optimistischsten, sondern den wahrscheinlichsten Auslastungsfall zugrunde legt.

Hintergrund

Ein häufiger Fehler ist die Überschätzung der Nachfrage nach Laserkorrekturoperationen in der Anfangsphase. Erfahrene Investoren empfehlen, zunächst die tatsächliche Nachfrage durch Kooperationen mit anderen Praxen zu testen, bevor ein eigenes Gerät angeschafft wird. Wartungsverträge direkt mit dem Hersteller abzuschließen reduziert Ausfallzeiten erheblich, da Ersatzteile bei Direktverträgen schneller verfügbar sind. Maschinenbruch- und Elektronikversicherungen sind unverzichtbar, da ein Laserschaden ohne Versicherung die gesamte Investitionsrechnung gefährdet.

Wann gilt das nicht?

Ophthalmologen in Gemeinschaftspraxen mit gemeinschaftlich genutzten Geräten haben andere Abwägungen und sollten Kostenaufteilung und Nutzungsregeln klar vertraglich regeln.

Ärzteversichert berät Ophthalmologen zur optimalen Absicherung ihrer Lasergeräte durch Maschinenbruch-, Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Realistische Fallzahlprognose, Hersteller-Wartungsvertrag und vollständige Maschinenbruchversicherung sind die wichtigsten Tipps erfahrener Ophthalmologen bei Lasergeräteinvestitionen.

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