Eigene ophthalmologische Lasergeräte bieten dem Augenheilkundler unabhängige Termingestaltung und höhere Privateinnahmen durch IGeL-Leistungen, erfordern aber Investitionen von 300.000 bis über einer Million Euro mit entsprechend langen Amortisationszeiten.

Hintergrund

Der Vorteil liegt in der vollständigen Kontrolle über Terminverfügbarkeit und Behandlungsqualität sowie in der Möglichkeit, Laserkorrekturoperationen als eigenständiges Ertragssegment zu entwickeln. Als Nachteil gelten neben den hohen Anschaffungskosten die laufenden Wartungskosten von jährlich 10 bis 20 Prozent des Gerätewertes sowie das Auslastungsrisiko bei schwankender Nachfrage. Technologischer Fortschritt kann dazu führen, dass Geräte vor Ende ihrer wirtschaftlichen Abschreibungszeit veralten.

Wann gilt das nicht?

Für Ophthalmologen in Regionen mit geringer Nachfrage nach Laserkorrekturoperationen oder in Kassenpraxen mit niedrigem Privatpatientenanteil ist eine eigene Geräteinvestition wirtschaftlich oft nicht sinnvoll.

Ärzteversichert unterstützt Ophthalmologen bei der vollständigen Versicherungsplanung für Geräteinvestitionen, von der Finanzierungsabsicherung bis zur Betriebsunterbrechungsversicherung.

Eigene Lasergeräte steigern Einnahmen und Unabhängigkeit, erfordern aber hohe Investitionen mit langen Amortisationszeiten. Ausreichende Fallzahlen und vollständige Maschinenversicherung sind Grundvoraussetzungen.

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