Ärzte, die Bußgeldverfahren durchlaufen haben, berichten einhellig, dass die sofortige Einschaltung eines auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalts und die vollständige Verweigerung von Spontanauskünften gegenüber Behörden die Verfahren erheblich günstig beeinflussen.
Hintergrund
Ein häufiger Fehler ist der Versuch, bei Praxiskontrollen oder behördlichen Anfragen durch kooperative Erklärungen schnell eine Einigung herbeizuführen, was aber oft als Schuldeingeständnis gewertet wird. Bei Datenschutzverstößen gilt, dass die korrekte Meldung an die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung erheblich bessere Verfahrensaussichten schafft als späte oder keine Meldung. Regelmäßige externe Abrechnungsprüfungen durch spezialisierte Dienstleister reduzieren das Risiko unbeabsichtigter Abrechnungsfehler.
Wann gilt das nicht?
Bei Verwaltungsverfahren ohne Bußgeldcharakter, wie Genehmigungsanfragen oder Satzungsänderungen, ist anwaltlicher Beistand optional, bei Ordnungswidrigkeitsverfahren aber unverzichtbar.
Ärzteversichert empfiehlt, Rechtsschutzversicherungen mit Straf- und Verwaltungsrechtsschutz abzuschließen, damit Anwaltskosten bei Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesichert sind.
Sofort Fachanwalt einschalten, keine Spontanauskünfte geben und DSGVO-Verstöße fristgerecht melden sind die wichtigsten Tipps erfahrener Ärzte bei Ordnungswidrigkeitsverfahren.
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