2026 integriert die erweiterte elektronische Gesundheitskarte und ePA die Dokumentation von Organspende-Erklärungen, was die Aufklärungspflichten niedergelassener Ärzte gegenüber ihren Patienten neu definiert.

Hintergrund

Nach der Opt-out-Diskussion und dem Beschluss zum Organspenderegister sind Ärzte seit 2024 stärker in die Aufklärung ihrer Patienten über die Organspende eingebunden. 2026 können Patienten ihre Organspende-Entscheidung direkt über die ePA dokumentieren, was Ärzte bei entsprechenden Aufklärungsgesprächen auf das digitale Register verweisen lässt. Die Bundesärztekammer hat aktualisierte Richtlinien für die Feststellung des Hirntods und für Organentnahmen veröffentlicht, die 2026 in Kraft treten.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Allgemeinärzte ohne Intensivstation und Transplantationsmedizin sind von den neuen klinischen Richtlinien zur Hirntoddiagnostik nicht direkt betroffen, sollten aber über das Organspenderegister informieren können.

Ärzteversichert erinnert daran, dass Aufklärungsfehler bei sensiblen Themen wie Organspende Haftungsrisiken erzeugen können, die durch Berufshaftpflicht abgesichert sein müssen.

2026 integriert die ePA Organspende-Erklärungen und neue BÄK-Richtlinien aktualisieren Transplantationsstandards. Ärzte sollten Patienten zum digitalen Organspenderegister informieren können.

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