2026 erhöhen aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Impfaufklärungspflicht und neue DGKJ-Leitlinien zur Kinderschutzmedizin die Dokumentationsanforderungen und das Haftungsrisiko für niedergelassene Kinderärzte.

Hintergrund

Die Haftungsrisiken in der Pädiatrie sind durch die Schutzwürdigkeit minderjähriger Patienten besonders hoch. 2026 konkretisiert neue BGH-Rechtsprechung die Anforderungen an die Aufklärung über Impfrisiken und -nebenwirkungen, was Kinderärzte zu detaillierteren Aufklärungsdokumentationen verpflichtet. Neue DGKJ-Leitlinien zur Kinderschutzmedizin definieren klarer, wann Pädiater bei Verdacht auf Kindesmisshandlung tätig werden müssen und wie dies zu dokumentieren ist. Diese Ausweitung der Pflichten erhöht das Haftungsexposure.

Wann gilt das nicht?

Pädiatrische Klinikärzte, die unter institutioneller Betriebshaftpflicht tätig sind, sind von persönlichen Haftungsänderungen weniger direkt betroffen, müssen aber die neuen Leitlinien ebenfalls umsetzen.

Ärzteversichert berät Kinderärzte zu spezialisierten Haftpflichtlösungen, die aktuelle BGH-Rechtsprechung und pädiatrische Sonderrisiken vollständig abdecken.

2026 steigen Dokumentationspflichten bei Impfaufklärung und Kinderschutz für Pädiater. Spezialisierte Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme und Einschluss der neuen Risikofelder ist empfehlenswert.

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