2026 verändert die wachsende Nutzung digitaler Kommunikationstools die Anforderungen an datenschutzkonforme Patientenkommunikation in Arztpraxen, da neue Aufsichtsbehördenentscheide konkretere Vorgaben zu sicheren Kanälen definieren.

Hintergrund

Klassische E-Mails ohne Verschlüsselung sind nach DSGVO für die Übermittlung von Gesundheitsdaten nicht zulässig. 2026 setzen sich sichere Praxis-Kommunikationslösungen wie verschlüsselte Praxis-Apps, zertifizierte Messengerdienste und die KIM-Schnittstelle der Telematikinfrastruktur als Standard durch. Patientenportale, die Befunde und Termine sicher übermitteln, werden von KVen und PKV-Versicherern zunehmend als Standard erwartet.

Wann gilt das nicht?

Für die Kommunikation von Terminerinnerungen ohne Gesundheitsdaten durch unverschlüsselte SMS gelten weniger strenge Anforderungen als für die Übermittlung von Befunden oder Diagnosen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass DSGVO-konforme Kommunikationssysteme auch vor Cyberrisiken schützen müssen und in das Datenschutzkonzept der Praxis eingebunden werden sollten.

2026 werden verschlüsselte Kommunikationskanäle für die Übermittlung von Gesundheitsdaten Pflicht. Praxen müssen auf DSGVO-konforme Praxis-Apps und KIM-Schnittstellen umstellen.

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