Aktuelle BGH-Urteile aus 2025 zum Patientenrechtegesetz konkretisieren die Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht bei Eingriffserweiterungen und stärken die Rechte von Patienten auf vollständige und zeitgerechte Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen.
Hintergrund
Das Patientenrechtegesetz von 2013 wird durch laufende Rechtsprechung fortlaufend präzisiert. Aktuelle Entscheidungen stellen klar, dass Aufklärungsgespräche vor Elektiveingriffen einen ausreichenden zeitlichen Abstand zum Eingriff einhalten müssen und Patienten beim Auftreten unvorhergesehener Befunde während einer Operation unverzüglich nach dem Eingriff informiert werden müssen. BGH-Urteile aus 2025 stärken zudem Ansprüche von Patienten auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen in digitaler Form.
Wann gilt das nicht?
Bei Notfalleingriffen gelten erleichterte Aufklärungspflichten, wenn keine Zeit für eine vollständige Aufklärung bestand. Diese Ausnahmesituation muss aber dokumentiert sein.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Aufklärungsfehler die häufigste Ursache erfolgreicher Arzthaftungsansprüche sind, und empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Aufklärungsdokumentation.
Aktuelle BGH-Urteile stärken Aufklärungsrechte und Akteneinsichtsansprüche von Patienten. Zeitgerechte Aufklärung vor Eingriffen und vollständige Dokumentation sind die wichtigsten Haftungsschutzmaßnahmen.
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