2026 werden durch das Digitalgesetz und aktuelle BGH-Rechtsprechung die Patientenrechte auf Akteneinsicht, digitale Dokumentenherausgabe und Informationspflichten bei Behandlungsfehlerverdacht erweitert.

Hintergrund

Das Patientenrechtegesetz von 2013 verpflichtet Ärzte zur Aufklärung, Dokumentation und Akteneinsicht. 2026 konkretisieren neue Regelungen, dass Patienten Behandlungsunterlagen nicht nur in Papierform, sondern auch in maschinenlesbaren digitalen Formaten verlangen können. Die Frist zur Beantwortung von Akteneinsichtsanträgen wird auf 14 Tage verkürzt. Bei begründetem Behandlungsfehlerverdacht müssen Ärzte Patienten umfassender über alle vorliegenden Befunde informieren.

Wann gilt das nicht?

Bei laufenden Ermittlungsverfahren können Einsichtsrechte eingeschränkt werden. Bei verstorbenen Patienten bestehen eingeschränkte Akteneinsichtsrechte für Angehörige.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Verstöße gegen Akteneinsichtspflichten als Behandlungsfehler gewertet werden können und durch die Berufshaftpflicht abgesichert sein müssen.

2026 erweitern digitale Akteneinsichtsrechte und verkürzte Antwortfristen die Patientenrechte. Ärzte müssen digitale Dokumentenausgabe und 14-Tages-Antwortfristen bei Einsichtsanfragen sicherstellen.

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