Ärzte mit guten Erfahrungen bei der Umsetzung des Patientenrechtegesetzes berichten, dass standardisierte Aufklärungsformulare mit fachgebietsüblichen Risiken und eine zeitnahe Behandlungsdokumentation am Tag des Eingriffs die häufigsten Fehlerquellen eliminieren.
Hintergrund
Ein verbreiteter Fehler ist eine unvollständige Behandlungsdokumentation, die im Streitfall als Beweismittelnachteil wirkt. Grundsatz im Arztrecht: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geschehen. Erfahrene Ärzte empfehlen außerdem, eine klare Zuständigkeit für die Bearbeitung von Akteneinsichtsanfragen in der Praxis zu definieren, damit Anfragen nicht in der täglichen Arbeitsflut untergehen. Bei Behandlungsfehlerverdacht sollte sofort ein Fachanwalt für Medizinrecht eingeschaltet werden.
Wann gilt das nicht?
Bei extrem komplexen Eingriffen mit vielen beteiligten Ärzten ist eine koordinierte Gesamtdokumentation notwendig, die über die Standardformulare hinausgeht.
Ärzteversichert empfiehlt, Berufshaftpflichtversicherungen zu wählen, die auch Rechtsschutz und anwaltliche Beratung bei Akteneinsichtsstreitigkeiten einschließen.
Standardisierte Aufklärungsformulare, tagaktuelle Behandlungsdokumentation und klare Zuständigkeiten für Akteneinsichtsanfragen sind die wichtigsten Tipps zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes.
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