Das Patientenrechtegesetz bietet Ärzten den Vorteil klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Behandlungsgestaltung, erhöht aber durch strenge Dokumentations- und Aufklärungspflichten den Verwaltungsaufwand und das Haftungsrisiko bei Verstößen.

Hintergrund

Der Vorteil liegt in der Rechtssicherheit durch kodifizierte Regeln, die Ärzte bei korrekter Einhaltung vor unbegründeten Haftungsansprüchen schützen. Vollständige Dokumentation und nachweisliche Aufklärung sind wirksame Haftungsabwehrmittel. Als Nachteil gilt der erhebliche Dokumentationsaufwand, der Zeit kostet, die für Patientenbehandlung nicht zur Verfügung steht. Studien zeigen, dass Ärzte in Deutschland bis zu 30 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation verbringen.

Wann gilt das nicht?

In Notfallsituationen gelten erleichterte Aufklärungspflichten, und in staatlichen Einrichtungen trägt häufig der Träger die primäre Haftung.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Patientenrechtegesetz häufig Berufshaftpflichtfälle auslösen, und empfiehlt ausreichende Deckungssummen mit Einschluss von Aufklärungsfehlern.

Das Patientenrechtegesetz schafft Rechtssicherheit durch klare Regeln, erhöht aber Dokumentationsaufwand und Haftungsrisiken. Vollständige Aufklärungsdokumentation ist der wichtigste Haftungsschutz.

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