Ärzte mit Erfahrung im Umgang mit Patientenverfügungen berichten, dass das aktive Erfragen des Verfügungsstandorts bei chronisch kranken Patienten und dessen Vermerkung in der Akte im Notfall entscheidend sein kann.

Hintergrund

Ein häufiges Problem ist, dass Patienten eine Patientenverfügung erstellt haben, aber weder der behandelnde Arzt noch die Notaufnahme im Notfall davon wissen. Erfahrene Hausärzte empfehlen, das Thema spätestens bei chronischen Erkrankungen und nach dem 65. Lebensjahr aktiv anzusprechen und den Aufbewahrungsort in der Akte zu dokumentieren. Patienten sollten auf die regelmäßige Überarbeitung der Verfügung, idealerweise alle fünf Jahre, hingewiesen werden, da alte Verfügungen leichter angefochten werden.

Wann gilt das nicht?

Für jüngere, gesunde Patienten ohne schwerwiegende Erkrankungen ist das Thema Patientenverfügung zwar grundsätzlich relevant, aber in der Praxis selten ein dringendes Gesprächsthema.

Ärzteversichert erinnert daran, dass eigene Patientenverfügungen für Ärzte genauso wichtig sind wie für ihre Patienten, und empfiehlt, die persönliche Vorsorgeplanung nicht zu vernachlässigen.

Aktives Ansprechen des Themas bei chronisch Kranken, Dokumentation des Verfügungsstandorts und Empfehlung zur regelmäßigen Aktualisierung sind die wichtigsten Tipps zum Umgang mit Patientenverfügungen.

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