Ärzte-Gesellschafter mit langjährigen Pensionszusagen berichten, dass eine Rückdeckungsversicherung die Liquiditätsrisiken einer Pensionszusage für die GmbH erheblich reduziert und im Leistungsfall die Auszahlung sicherstellt.
Hintergrund
Ein häufiger Fehler ist, eine Pensionszusage ohne begleitende Rückdeckungsversicherung zu erteilen, was bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH die Rentenleistungen gefährdet. Erfahrene Steuerberater empfehlen, Pensionszusagen so früh wie möglich zu erteilen, da die steuerliche Erdienbarkeit eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren erfordert. Regelmäßige Anpassungen an veränderte Gehaltsniveaus und steuerliche Rahmenbedingungen sind notwendig, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die sich kurz vor der Praxisabgabe befinden oder die GmbH auflösen wollen, sollten keine neue Pensionszusage mehr einrichten, da die Erdienbarkeitsanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.
Ärzteversichert berät Ärzte zur vollständigen Absicherung von Pensionszusagen durch Rückdeckungsversicherungen, die Insolvenzschutz für die zugesagten Rentenansprüche bieten.
Frühzeitige Einrichtung, Rückdeckungsversicherung für Liquiditätsschutz und regelmäßige Fremdüblichkeitsprüfung sind die wichtigsten Tipps erfahrener Ärzte bei Pensionszusagen.
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