Pensionszusagen bieten Ärzten als Gesellschafter-Geschäftsführer den erheblichen Steuervorteil, dass Pensionsrückstellungen den Gewinn der GmbH mindern und damit die Körperschafts- und Gewerbesteuerlast senken.
Hintergrund
Der Vorteil liegt in der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Rückstellungen und der Möglichkeit, hohe Versorgungsansprüche aufzubauen, die bei Renteneintritt mit niedrigerem Steuersatz ausgezahlt werden können. Als Nachteil gelten die erheblichen Bilanzbelastungen durch die ausgewiesenen Pensionsverbindlichkeiten, die die Kreditwürdigkeit der GmbH beeinflussen können, sowie das komplexe steuerrechtliche Prüfungsverfahren durch das Finanzamt auf Fremdüblichkeit und verdeckte Gewinnausschüttung. Ohne Rückdeckungsversicherung besteht außerdem ein Insolvenzrisiko.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Einzelpraxis ohne GmbH-Struktur können keine Pensionszusage nutzen. Für sie sind andere betriebliche und private Altersvorsorgewege geeigneter.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Kombination von Pensionszusage, Rückdeckungsversicherung und privater Altersvorsorge für eine vollständige Ruhestandsplanung.
Pensionszusagen senken die Steuerlast der Arzt-GmbH erheblich, erzeugen aber Bilanzverbindlichkeiten und erfordern regelmäßige Fremdüblichkeitsprüfung. Rückdeckungsversicherung ist unverzichtbar.
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