2026 verpflichten das umgesetzte BAG-Urteil zur systematischen Arbeitszeiterfassung, ein auf 13,50 Euro erhöhter Mindestlohn und neue Fortbildungspflichten für medizinisches Fachpersonal Arztpraxen zu grundlegenden Änderungen in der Personalverwaltung.

Hintergrund

Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung gilt seit dem BAG-Urteil von 2022 und wird 2026 durch konkretisierende gesetzliche Umsetzung für alle Arbeitgeber verbindlich. Praxen ohne digitale Zeiterfassungssysteme müssen nachrüsten. Der erhöhte Mindestlohn betrifft Reinigungspersonal und Aushilfen, während MFA-Gehälter durch den Tarifvertrag reguliert werden. Neue Verpflichtungen zu regelmäßigen Datenschutzschulungen für Praxispersonal entstehen aus verschärften DSGVO-Kontrollen.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit nur einem Mitarbeiter in Minijob-Beschäftigung gelten vereinfachte Regelungen für Arbeitszeiterfassung. Gemeinschaftspraxen mit gemeinsam angestelltem Personal müssen die Zuständigkeiten klar regeln.

Ärzteversichert erinnert daran, dass Personalführungsfehler, wie fehlerhafte Kündigung oder Arbeitszeitmissachtung, durch eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz abgesichert sein sollten.

2026 verpflichten Arbeitszeiterfassungspflichten und erhöhter Mindestlohn Arztpraxen zu Systemanpassungen. Digitale Zeiterfassung und Arbeitsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung sind empfehlenswert.

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