Ab 2026 haben angestellte Ärzte nach dem erweiterten Pflegezeitgesetz Anspruch auf bis zu sechs Monate bezahlte Teilfreistellung zur häuslichen Pflege naher Angehöriger, ohne Kündigung fürchten zu müssen. Selbstständige Ärzte profitieren von verbesserten steuerlichen Absetzbarkeiten für externe Pflegedienste und Betreuungskosten.
Hintergrund
Rund 15 Prozent der erwerbstätigen Ärzte sind nach eigenen Angaben gleichzeitig pflegende Angehörige. Das bisherige Pflegezeitgesetz sah nur kurze Freistellungen vor, die den tatsächlichen Bedarf selten deckten. Die Reform 2026 verlängert die mögliche Freistellungsdauer und verbessert den Kündigungsschutz für die Dauer der Pflegezeit.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärzte unterliegen nicht dem Pflegezeitgesetz, können aber Pflegeberatungsleistungen und externe Pflegekosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Chefärzte und leitende Angestellte sollten die Regelungen ihres Tarifvertrags prüfen.
Ärzteversichert informiert pflegende Ärzte über ihre Rechte und die beste Absicherungsstrategie, damit Pflege und Berufsausübung ohne finanzielle Einbußen vereinbar bleiben.
2026 stärkt das Pflegezeitgesetz die Rechte pflegender Ärzte: Längere Freistellungen und erweiterter Kündigungsschutz erleichtern die Vereinbarkeit von Pflege und ärztlichem Beruf erheblich.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pflegezeitgesetz Reform (2025); Bundesärztekammer, Handlungsempfehlungen pflegende Ärzte (2024).
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