Ab 2026 steigen die Pflegegeldbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung um rund fünf Prozent, und der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI wird auf bis zu vier Beratungsgespräche pro Jahr ausgeweitet. Für Ärzte, die Angehörige pflegen, bedeutet das konkrete finanzielle Entlastung und bessere Orientierung bei der Pflegeorganisation.
Hintergrund
Das Pflegegeld wird direkt an die gepflegte Person ausgezahlt und kann zur Entlohnung pflegender Angehöriger verwendet werden. Mit der Erhöhung 2026 erreichen die Beträge für Pflegegrad 2 monatlich rund 340 Euro, für Pflegegrad 5 über 900 Euro. Zusätzlich werden Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeleistungen in einem gemeinsamen Budget zusammengeführt, was mehr Flexibilität beim Einsatz schafft.
Wann gilt das nicht?
Pflegebedürftige, die ausschließlich stationär versorgt werden, erhalten kein Pflegegeld. Selbstpflegende PKV-Versicherte müssen die genauen Leistungen ihrer privaten Pflegepflichtversicherung prüfen, da diese von den GKV-Leistungen abweichen können.
Ärzteversichert informiert Ärzte über alle Aspekte der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung und hilft dabei, die passende Absicherung für Angehörige zu finden.
2026 erhalten pflegende Ärzte höheres Pflegegeld und flexiblere Kurzzeitpflegebudgets; wer die neuen Leistungen kennt, kann sie gezielt für die häusliche Pflegeorganisation nutzen.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform 2026; GKV-Spitzenverband, Pflegeleistungsübersicht (2025).
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →