Ärzte, die als Bevollmächtigte für Angehörige aufgetreten sind, berichten, dass eine notariell beglaubigte und detailliert formulierte Vorsorgevollmacht im Notfall unverzichtbar ist, da Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nur eindeutig dokumentierte Vollmachten akzeptieren. Der häufigste Fehler: zu allgemeine Formulierungen, die im konkreten Fall unterschiedlich ausgelegt werden.

Hintergrund

Aus klinischer Sicht empfehlen Ärzte, die Vollmacht auf konkrete Situationen zuzuschneiden: Einwilligung in lebenserhaltende Maßnahmen, Auswahl der Pflegeeinrichtung, Verfügung über Bankkonten für Pflegekosten. Eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung deckt alle relevanten Szenarien ab. Wer die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt, erleichtert Ärzten und Einrichtungen die sofortige Prüfung der Legitimation.

Wann gilt das nicht?

Eine Vorsorgevollmacht entfaltet keine Wirkung, wenn die bevollmächtigte Person selbst nicht handlungsfähig oder erreichbar ist. Für Fälle, in denen kein vertrauenswürdiger Bevollmächtigter existiert, ist eine Betreuungsverfügung die Alternative.

Ärzteversichert empfiehlt, die Vorsorgevollmacht spätestens mit Beginn der Niederlassung oder bei familiären Veränderungen zu erstellen oder zu aktualisieren.

Der wichtigste Tipp von Ärzten zur Vorsorgevollmacht: präzise formulieren, notariell beglaubigen und im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen, damit sie im Ernstfall sofort wirksam ist.


Quellen: Bundesnotarkammer, Leitfaden Vorsorgevollmacht (2025); Bundesärztekammer, Empfehlungen Patientenverfügung (2024).

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →