Eine Vorsorgevollmacht verhindert ein langwieriges gerichtliches Betreuungsverfahren, das ohne Vollmacht notwendig wäre, und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche im Pflegefall von einer Vertrauensperson umgesetzt werden. Der einzige Nachteil: Sie setzt eine zuverlässige Vertrauensperson voraus, da der Bevollmächtigte unkontrolliert über weitreichende Entscheidungen verfügt.
Hintergrund
Ohne Vollmacht muss ein Gericht im Pflegefall einen gesetzlichen Betreuer bestellen, was Wochen bis Monate dauern kann und die eigene Wahl des Betreuers ausschließt. Mit Vorsorgevollmacht bleibt die Kontrolle über medizinische, pflegerische und finanzielle Entscheidungen bei einer selbst gewählten Person. Ärzte schätzen besonders, dass die Vollmacht auch die Einwilligung in ärztliche Behandlungen regeln kann.
Wann gilt das nicht?
Wer keine geeignete Vertrauensperson hat oder familiäre Konflikte bestehen, sollte statt einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung nutzen, die dem Gericht Wünsche zur Betreuerperson mitteilt, ohne unkontrollierte Vollmacht zu erteilen.
Ärzteversichert empfiehlt allen Ärzten, sowohl für sich selbst als auch für Angehörige frühzeitig Vorsorgedokumente zu erstellen, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.
Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste rechtliche Instrument zur Sicherung der Selbstbestimmung im Pflegefall; für Ärzte ist sie auch beruflich relevant, weil sie täglich mit Vollmachten konfrontiert werden.
Quellen: Bundesnotarkammer, Ratgeber Vorsorge (2025); Bundesministerium der Justiz, Broschüre Vorsorge (2024).
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