Ärzte, die professionelle Pflegeberatung für ihre Angehörigen in Anspruch genommen haben, berichten, dass der Beratungstermin meist neue Leistungsansprüche und Entlastungsangebote aufgedeckt hat, die der Familie vorher nicht bekannt waren. Besonders der Hinweis auf Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag wird häufig als besonders hilfreich hervorgehoben.
Hintergrund
Viele pflegende Angehörige kennen nur einen Bruchteil der verfügbaren Pflegeleistungen, obwohl diese durch Beiträge zur Pflegeversicherung bereits bezahlt sind. Eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI deckt systematisch alle relevanten Leistungsbausteine ab: Pflegegeld, Sachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsleistungen. Ärzte als Angehörige profitieren dabei auch von der professionellen Perspektive eines unabhängigen Beraters.
Wann gilt das nicht?
In akuten Krisen, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, ist die Pflegeberatung manchmal zu langsam. In diesen Fällen empfiehlt sich der direkte Kontakt zum Sozialdienstleister im Krankenhaus, der schneller konkrete Hilfe organisieren kann.
Ärzteversichert empfiehlt allen pflegenden Ärzten, eine Pflegeberatung zu nutzen und im Anschluss auch die eigene Pflegeabsicherung zu überprüfen.
Professionelle Pflegeberatung erschließt erfahrungsgemäß Leistungen und Entlastungsangebote, die pflegende Ärzte alleine oft nicht kennen; der Aufwand für ein Gespräch zahlt sich fast immer aus.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber Pflegeberatung (2025); Verbraucherzentrale, Pflegeberatung im Test (2024).
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