Die Beantragung eines Pflegegrads erschließt monatliche Leistungsansprüche zwischen 316 Euro (Pflegegrad 1) und über 2.000 Euro (Pflegegrad 5), die sonst ungenutzt bleiben. Der einzige Nachteil ist der Aufwand für Antragstellung und MDK-Besuch, der sich jedoch nahezu immer lohnt.

Hintergrund

Ohne Pflegegrad gibt es keine gesetzlichen Pflegeleistungen; der Antrag ist daher der erste und wichtigste Schritt nach dem Eintreten von Pflegebedürftigkeit. Der Antrag ist formlos möglich und kann telefonisch, schriftlich oder online bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Leistungen werden ab Antragsdatum rückwirkend gewährt, nicht erst ab Begutachtungsdatum.

Wann gilt das nicht?

Pflegebedürftige mit privater Pflegepflichtversicherung stellen den Antrag bei ihrer privaten Versicherung, die dann einen eigenen Gutachter beauftragt. Die Einstufungskriterien sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Ärzteversichert empfiehlt, den Pflegegrad-Antrag sofort nach Feststellung von Pflegebedarf zu stellen und bei Ablehnungen oder zu niedriger Einstufung Widerspruch einzulegen.

Die Beantragung des Pflegegrads ist immer sinnvoll, weil sie erhebliche Leistungsansprüche erschließt und ab dem Antragsdatum rückwirkend gilt; der Aufwand ist im Vergleich zu den erschlossenen Leistungen minimal.


Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber Pflegegrade (2025); GKV-Spitzenverband, Leistungsübersicht (2025).

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