Ab 2026 dürfen pflegerelevante Eigenanteile in vollstationären Pflegeheimen nach dem zweiten Jahr nicht mehr steigen, was Langzeitbewohner vor explodierenden Kosten schützt. Gleichzeitig erhalten Bewohner ab dem vierten Jahr einen Leistungszuschlag von bis zu 75 Prozent auf die Pflegesachleistung aus der Pflegeversicherung.
Hintergrund
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für stationäre Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) liegt 2026 bundesweit bei über 2.700 Euro. Die Schere zwischen Pflegeversicherungsleistung und tatsächlichen Kosten öffnet sich weiter, was die Notwendigkeit einer privaten Pflegezusatzversicherung unterstreicht. Neue Leistungszuschläge der Pflegeversicherung federn den Anstieg ab dem dritten Heimjahr teilweise ab.
Stand 2026: Im fünften Heimjahr reduziert der Leistungszuschlag den effektiven Eigenanteil um rund 1.100 Euro pro Monat; ohne diesen Zuschlag wäre der Eigenanteil regional teils auf 3.800 Euro gestiegen.
Wann gilt das nicht?
Die neuen Leistungszuschläge gelten nur für vollstationäre Pflege, nicht für ambulante oder teilstationäre Pflege. In einigen Bundesländern werden durch landesspezifische Programme ergänzende Entlastungen gewährt.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um den wachsenden Eigenanteil im Pflegefall aufzufangen und finanzielle Unabhängigkeit zu wahren.
2026 steigen Pflegeheim-Eigenanteile weiter auf über 2.700 Euro monatlich; neue Leistungszuschläge helfen ab dem dritten Jahr, aber eine private Pflegezusatzversicherung bleibt unverzichtbar.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform 2026; GKV-Spitzenverband, Eigenanteilsentwicklung (2025).
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →