Die Pflegereform 2026 verpflichtet Haus- und Fachärzte in der Nähe von Pflegeeinrichtungen zur strukturierten Kooperation, stärkt die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen und verbessert die Vergütung von Heimbesuchen. Gleichzeitig steigt der Dokumentationsaufwand durch neue Qualitätsnachweise.
Hintergrund
Bisher waren Heimbesuche für viele Ärzte wirtschaftlich unattraktiv, da die Vergütung die tatsächlichen Zeitkosten nicht deckte. Die Reform 2026 erhöht die Vergütung strukturierter Heimbesuche um bis zu 30 Prozent und schafft neue Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Hausarztpraxen. Für niedergelassene Ärzte im Umfeld von Pflegeeinrichtungen entstehen neue Patientengruppen und Einnahmemöglichkeiten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Pflegeheime in der Nähe ihrer Praxis sind von den Kooperationspflichten nicht betroffen. Fachärzte ohne direkten Bezug zur geriatrischen Versorgung spüren die Reform kaum in ihrem Praxisalltag.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pflegereform auf ihre Praxis und gibt Hinweise zur optimalen Gestaltung von Kooperationsverträgen mit Pflegeeinrichtungen.
Die Pflegereform 2026 verbessert die Vergütung von Heimbesuchen und stärkt die ambulante ärztliche Pflegeversorgung; niedergelassene Ärzte im Umfeld von Pflegeheimen sollten die neuen Kooperationsoptionen aktiv nutzen.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Vergütungsreform Heimbesuche (2025); Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform 2026.
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