Ärzte mit Pflegeheimbetreuung berichten, dass die Pflegereformen der letzten Jahre zunächst mehr Dokumentationsaufwand gebracht haben, aber durch strukturierte Kooperationsverträge und bessere Vergütungsstrukturen langfristig wirtschaftlich attraktiver geworden sind. Der Schlüssel ist die aktive Nutzung der neuen Kooperationsmöglichkeiten.

Hintergrund

Praxen, die formelle Kooperationsverträge mit Pflegeheimen abgeschlossen haben, erzielen im Schnitt 15 bis 25 Prozent mehr Einnahmen aus der Pflegeheimschwerpunktversorgung als vor der Reform. Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung der Pfledokumentation eine effizientere Abrechnung. Ärzte empfehlen, die Kooperation strukturiert aufzubauen und klare Zuständigkeiten mit dem Pflegepersonal zu definieren.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne Pflegeheime in ihrer Versorgungsregion sind diese Erkenntnisse wenig relevant. Auch Fachärzte ohne geriatrischen Bezug profitieren wenig von den spezifischen Kooperationsregelungen.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über wirtschaftliche Chancen der Pflegereform und gibt Hinweise zur optimalen Gestaltung des Praxisportfolios im Umfeld von Pflegeeinrichtungen.

Ärzte mit aktiver Pflegeheimschwerpunktversorgung berichten von höheren Einnahmen durch Kooperationsverträge; der Aufbau dieser Strukturen lohnt sich trotz anfänglichem Mehraufwand langfristig.


Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kooperationsverträge Pflegeeinrichtungen (2025); Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Pflegeheimschwerpunktpraxen (2024).

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →