Die Pflegereform 2026 bringt für Ärzte konkret drei Änderungen: höhere Vergütung für strukturierte Heimbesuche um bis zu 30 Prozent, neue Pflicht zur aktiven Kooperation mit Pflegeheimen im Versorgungsgebiet und erweiterte Dokumentationspflichten für die Qualitätssicherung der ärztlichen Pflegeheimversorgung.

Hintergrund

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen galten bisher als unterversorgte Patientengruppe, da Heimbesuche für viele Ärzte wirtschaftlich unattraktiv waren. Die Reform 2026 soll das ändern: Neue EBM-Ziffern für strukturierte Heimvisiten, Vergütungszuschläge für Kooperationsärzte und ein digitales Koordinationssystem zwischen Pflegepersonal und Arztpraxis werden eingeführt. Praxen im Umfeld von Pflegeheimen sollten die Möglichkeit prüfen, Kooperationsarzt zu werden.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne Pflegeheime in ihrer Versorgungsregion oder für Fachgebiete ohne direkten Pflegebezug ändert sich im Alltag wenig. Auch Klinikärzte sind von den ambulanten Neuregelungen nicht berührt.

Ärzteversichert informiert Ärzte über alle relevanten Änderungen durch die Pflegereform und hilft, die wirtschaftlichen Implikationen für die eigene Praxis einzuschätzen.

Die Pflegereform 2026 bietet niedergelassenen Ärzten in der Nähe von Pflegeheimen konkrete wirtschaftliche Chancen durch höhere Heimbesuchsvergütung und neue Kooperationsstrukturen.


Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Reform Pflegeheimschwerpunktversorgung (2025); Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform 2026.

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