Ärzte, die Kooperationsverträge mit Pflegeheimen aktiv nutzen, berichten von einer stabilen Ergänzung ihrer Patientenbasis und einem vorhersehbareren Praxisablauf im Vergleich zu reinen Kassensprechstunden. Der wichtigste Tipp: Kooperationsvertrag frühzeitig abschließen, bevor das Pflegeheim andere Ärzte gewinnt.
Hintergrund
Ein Kooperationsarzt, der regelmäßig strukturierte Heimbesuche durchführt, kann je nach Heim und Patientenanzahl zusätzliche 800 bis 1.500 Euro Monatsumsatz generieren. Erfahrungen zeigen, dass der Dokumentationsaufwand nach einer Einarbeitungsphase von drei bis vier Monaten gut beherrschbar ist. Digitale Kommunikationstools zwischen Pflegepersonal und Arztpraxis reduzieren unnötige Anfahrten und verbessern die Versorgungsqualität.
Wann gilt das nicht?
In ländlichen Gebieten mit großen Heimfahrstrecken kann die Wirtschaftlichkeit trotz besserer Vergütung begrenzt sein. Ärzte mit bereits vollständig ausgelasteter Praxis sollten abwägen, ob die zusätzlichen Heimbesuche zeitlich darstellbar sind.
Ärzteversichert steht Ärzten als Berater bei der wirtschaftlichen Bewertung von Kooperationsmodellen und allen versicherungsrelevanten Aspekten der Niederlassung zur Seite.
Der wichtigste Erfahrungstipp zur Pflegereform: Kooperationsvertrag mit dem nächstgelegenen Pflegeheim jetzt aktiv ansprechen und die neuen Vergütungsstrukturen als Ergänzung des Praxismodells nutzen.
Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Praxistipps Kooperationsarzt (2025); Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Auswertung Kooperationsärzte (2024).
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