Ab 2026 steigt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung leicht, und kinderlose Versicherte zahlen einen erhöhten Zusatzbeitrag. Gleichzeitig werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von rund 3.400 Euro zusammengeführt, was mehr Flexibilität beim Einsatz dieser Leistungen ermöglicht.

Hintergrund

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland Versicherten und deckt durch fünf Pflegegrade definierte Leistungen von Pflegegeld bis Heimpflege ab. Für Ärzte in der PKV gilt: Die private Pflegepflichtversicherung muss mindestens die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abbilden. Die Änderungen 2026 gelten entsprechend auch für private Pflegepflichtpolicen.

Wann gilt das nicht?

Verbeamtete Ärzte mit Beihilfeanspruch haben eine hälftige Beihilfe zur Pflege und benötigen nur eine hälftige private Pflegeversicherung. Sie sind von den Beitragsänderungen in der GKV-Pflegeversicherung nicht direkt betroffen.

Ärzteversichert informiert PKV-versicherte Ärzte über alle relevanten Änderungen in der privaten Pflegepflichtversicherung und hilft dabei, die eigene Absicherung aktuell zu halten.

2026 bringt leicht steigende Pflegeversicherungsbeiträge und ein zusammengefasstes Kurzzeitpflege-Budget, das Pflegebedürftigen mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Leistungsansprüche gibt.


Quellen: GKV-Spitzenverband, Beitragssatzanpassung Pflegeversicherung (2025); Bundesministerium für Gesundheit, Pflegereform 2026.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →