Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin durch Pflegebedürftigkeit und bietet verlässliche Leistungsansprüche über alle fünf Pflegegrade. Der wesentliche Nachteil ist ihr Teilkaskoprinzip: Sie deckt nur 40 bis 60 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten ab, der Rest verbleibt als Eigenanteil beim Versicherten.
Hintergrund
Der Vorteil der Pflegeversicherung liegt in ihrer Universalität: Alle Versicherten haben Anspruch auf dieselben definierten Leistungen, unabhängig von Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Für Ärzte in der PKV bildet die private Pflegepflichtversicherung dieses Fundament ab. Die Lücke zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten von im Schnitt über 1.000 Euro monatlich im Pflegeheim muss durch Eigenanteil oder Pflegezusatzversicherung geschlossen werden.
Wann gilt das nicht?
Wer sehr jung und gesund ist, sieht die Pflegeversicherung oft als wenig relevant an. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens pflegebedürftig zu werden, sehr hoch: Rund 30 Prozent der Menschen erreichen einen Pflegegrad 3 oder höher.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung durch eine Pflegezusatzversicherung zu ergänzen, um die Kostenlücke im Pflegefall zuverlässig zu schließen.
Die Pflegeversicherung ist eine unverzichtbare Grundabsicherung, aber kein Vollkaskomodell; Ärzte sollten frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, um den Eigenanteil aufzufangen.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Leistungsübersicht (2025); Stiftung Warentest, Pflegevorsorge (2024).
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