Ärztinnen und Ärzte, die während der Elternzeit eine PKV-Anwartschaft abgeschlossen haben, berichten, dass die monatlichen Kosten von 20 bis 60 Euro im Vergleich zu einem teuren Neueinstieg nach Elternzeit minimal sind. Der häufigste Fehler: Die Anwartschaft erst nach Beginn der Elternzeit zu beantragen, wenn unter Umständen bereits GKV-Pflichtmitgliedschaft entstanden ist.
Hintergrund
Ärzte, die ohne Anwartschaft aus der PKV ausscheiden und später zurückkehren möchten, müssen eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Altersbedingte Risikozuschläge und neue Erkrankungen in der Zwischenzeit können den Wiedereintrittsbeitrag um 50 bis 100 Prozent erhöhen. Die PKV-Anwartschaft kostet dagegen nur wenige Euro monatlich und sichert alle Altersrückstellungen.
Wann gilt das nicht?
Wer absichtslos ist, jemals in die PKV zurückzukehren, benötigt keine Anwartschaft. Auch bei dauerhafter Beschäftigung in Ländern ohne PKV-Rückkehroption ist die Anwartschaft weniger relevant.
Ärzteversichert berät Ärzte in Elternzeit und bei Auslandsaufenthalten umfassend zu PKV-Anwartschaft und anderen Absicherungsoptionen.
Die PKV-Anwartschaft sollte vor Beginn der Elternzeit oder des Auslandsaufenthalts beantragt werden; der geringe monatliche Beitrag verhindert teure Neueinstiegskonditionen und sichert alle aufgebauten Altersrückstellungen.
Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Leitfaden Elternzeit (2025); Bundesgesundheitsministerium, PKV Anwartschaft (2024).
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