Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2024) gilt ab 2026 vollständig und erhöht die PKV-erstattungsfähigen Honorare für Geburtshelfer und Neonatologen erheblich. Für PKV-versicherte Ärztemütter bedeutet das höhere Erstattungen für ärztliche Geburtshilfeleistungen, aber auch höhere Honorarrechnungen von beauftragten Fachärzten.

Hintergrund

Bei einer Geburt in einer Privatklinik oder auf einer Privatstation übernimmt die PKV in der Regel alle Kosten für Hebamme, Arzt, Krankenhausunterkunft und medizinische Versorgung des Neugeborenen. Die neue GOÄ erhöht die Bewertung geburtshilflicher Leistungen um 20 bis 40 Prozent, was höhere Honorarrechnungen von Beleghebammen und Geburtsmedizinern nach sich zieht.

Wann gilt das nicht?

Ärztinnen mit ausschließlich ambulanter Geburt (Hausgeburt oder Geburtshaus) haben andere Erstattungsmodalitäten. Hebammeleistungen werden separat vergütet und unterliegen anderen Regelungen als ärztliche Leistungen.

Ärzteversichert informiert werdende Ärztinnen über alle PKV-Erstattungsleistungen bei Schwangerschaft und Geburt und hilft dabei, Zusatzleistungen optimal zu nutzen.

2026 steigen die PKV-Erstattungen bei Geburt durch die neue GOÄ; PKV-versicherte Ärztinnen sollten die erwarteten Honorarrechnungen vor der Geburt mit ihrer Versicherung abstimmen, um Überraschungen zu vermeiden.


Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ 2024 Geburtshilfe (2024); Verband der Privaten Krankenversicherung, Erstattungsleistungen Schwangerschaft (2025).

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