PKV-versicherte Ärztinnen berichten von einer reibungslosen Kostenübernahme durch ihre Versicherung bei Entbindungen auf Privatstation, sofern alle Ärzte eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Der häufigste Fehler: Die Wahlleistungsvereinbarung erst nach der Aufnahme in der Klinik zu unterschreiben, was die Erstattung bestimmter Leistungen gefährden kann.

Hintergrund

Für eine vollständige PKV-Erstattung bei Geburt müssen Wahlleistungsvereinbarungen vor Klinikaufnahme geschlossen werden. Ärztinnen empfehlen, die Kostenübernahme für Hauptbehandler (Geburtshelfer), Anästhesist und Kinderarzt vorab mit der PKV zu bestätigen. Bei Mehrlingsgeburten oder geplanten Kaiserschnitten lohnt sich eine detaillierte Vorabklärung besonders.

Wann gilt das nicht?

Bei Notfallaufnahmen ohne Zeit für Wahlleistungsvereinbarungen gelten Sonderregelungen, die eine nachträgliche Genehmigung ermöglichen. Im Zweifel sollte die PKV sofort kontaktiert werden.

Ärzteversichert begleitet PKV-versicherte Ärztinnen durch alle Phasen von Schwangerschaft und Geburt und klärt vorab alle Erstattungsfragen, damit die Geburt unbeschwert verlaufen kann.

Für vollständige PKV-Erstattung bei Geburt ist die Wahlleistungsvereinbarung vor Klinikaufnahme entscheidend; Ärztinnen sollten Kostenübernahme, Geburtshelfer und Kinderarzt vorab mit ihrer PKV abstimmen.


Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Leistungen Schwangerschaft und Geburt (2025); Bundesgesundheitsministerium, PKV-Leistungsüberblick (2024).

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