Ab 2026 gilt die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2024) vollständig, und die PKV erstattet Arzthonorare auf Basis der aktualisierten Gebührenpositionen und Bewertungen. Für PKV-versicherte Ärzte als Patienten bedeutet das: Die Honorarrechnungen von behandelnden Ärzten steigen, werden aber von der PKV vollständig erstattet.
Hintergrund
Die GOÄ von 1982 war seit Jahrzehnten nicht mehr umfassend aktualisiert worden und spiegelte den tatsächlichen Aufwand moderner Medizin nicht mehr adäquat wider. Die neue GOÄ 2024 behebt das und erhöht besonders die Honorare für technische Leistungen, Bildgebung, Operations- und Anästhesieleistungen erheblich. PKV-Versicherte profitieren indirekt, da attraktivere Honorare die Arztdichte in der Privatmedizin langfristig sichern.
Wann gilt das nicht?
Kassenpatienten sind von der GOÄ-Reform nicht betroffen, da für GKV-Patienten die EBM-Abrechnung gilt. PKV-Versicherte mit bestimmten Kostenerstattungstarifen sollten prüfen, ob ihr Tarif die neuen GOÄ-Sätze vollständig abdeckt.
Ärzteversichert informiert PKV-versicherte Ärzte über die Auswirkungen der GOÄ-Reform auf ihre Versicherungsleistungen und prüft, ob der aktuelle Tarif weiterhin ausreichenden Schutz bietet.
Die neue GOÄ 2024 erhöht PKV-erstattungsfähige Arzthonorare 2026 erheblich; PKV-versicherte Ärzte sollten sicherstellen, dass ihr Tarif die neuen GOÄ-Sätze vollständig und ohne Einschränkungen abdeckt.
Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ 2024 (2024); Verband der Privaten Krankenversicherung, GOÄ-Reform und PKV (2025).
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