Der wesentliche Vorteil der PKV-Erstattung für Arzthonorare ist die vollständige Übernahme aller GOÄ-konformen Rechnungen ohne Begrenzung auf Kassenleistungen, was freie Arzt- und Methodenwahl ermöglicht. Der einzige Nachteil entsteht bei sehr hohen Honorarvereinbarungen oberhalb des 3,5-fachen GOÄ-Satzes, die von manchen PKV-Tarifen nicht vollständig erstattet werden.

Hintergrund

Während GKV-Patienten nur Leistungen im Rahmen der Kassenleistungen erhalten, erstatten PKV-Tarife alle medizinisch notwendigen Leistungen nach GOÄ, unabhängig von Kassenrestriktionen. Das ermöglicht Ärzten als Patienten Zugang zu Methoden, die in der GKV nicht erstattungsfähig sind, wie innovativen Diagnostikverfahren oder neuen Operationstechniken.

Wann gilt das nicht?

Kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Indikation werden auch von der PKV nicht erstattet. IGel-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind ebenfalls kein PKV-Pflichtleistungsbestandteil.

Ärzteversichert prüft für Ärzte, ob ihr PKV-Tarif alle relevanten GOÄ-Positionen vollständig abdeckt, und empfiehlt Anpassungen, wenn Leistungslücken erkennbar sind.

Die PKV-Erstattung für Arzthonorare bietet vollständige Kostenübernahme aller GOÄ-konformen Leistungen ohne Kassenlimitierungen; für Ärzte als Patienten ist das ein zentraler Mehrwert der privaten Krankenversicherung.


Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ Überblick (2024); Verband der Privaten Krankenversicherung, Leistungsumfang PKV (2025).

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