Ab 2026 erstatten PKV-Tarife Zahnimplantate nach der aktualisierten GOZ auf Basis höherer Honorarwerte, was die Erstattungsleistung für Implantate und prothetischen Zahnersatz verbessert. Gleichzeitig decken moderne PKV-Premiumtarife Implantate ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr ab.

Hintergrund

Zahnimplantate sind die hochwertigste und langlebigste Form des Zahnersatzes, kosten aber pro Implantat inklusive Krone 2.000 bis 4.000 Euro. Während die GKV Implantate nicht erstattet, übernehmen PKV-Premiumtarife die Kosten vollständig. Basistarifsegmente der PKV hingegen haben oft Leistungsbegrenzungen auf zwei Implantate pro Kiefer oder bestimmte Jahreshöchstgrenzen.

Wann gilt das nicht?

Implantate bei Zahnverlust durch Unfälle sind über die Unfallversicherung zu regulieren, nicht über die PKV-Krankenversicherung. Auch rein kosmetische Implantate ohne medizinische Notwendigkeit werden von der PKV nicht erstattet.

Ärzteversichert prüft für Ärzte, ob ihr PKV-Tarif Zahnimplantate ohne Einschränkungen abdeckt, und empfiehlt bei Bedarf eine Umstellung auf einen leistungsstärkeren Zahntarif.

2026 verbessern sich die PKV-Erstattungen für Zahnimplantate durch höhere GOZ-Sätze; Ärzte mit Premiumtarifen erhalten vollständige Kostenübernahme, während Basistarifsegmente oft Mengenbegrenzungen vorsehen.


Quellen: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GOZ-Reform (2024); Verband der Privaten Krankenversicherung, Zahnleistungen (2025).

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