PKV-versicherte Ärzte in der Elternzeit zahlen 2026 weiterhin den vollen PKV-Beitrag selbst, da die Elternzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf beitragsfreie PKV-Mitversicherung begründet. Allerdings bieten mehrere Anbieter 2026 verbesserte Anwartschafts- und Ruhensoptionen an, die die finanzielle Belastung in der Elternzeit deutlich reduzieren.

Hintergrund

In der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, und Ärzte müssen den vollen Beitrag selbst tragen. Das kann bei Premiumtarifen 600 bis 1.000 Euro monatlich bedeuten. Optionen zur Kostensenkung: Anwartschaftsversicherung (schützt Wiedereintrittsrecht bei GKV-Wechsel), Umstieg in einen günstigeren Tarif desselben Anbieters, Nutzung der Ruhensregelung oder vorübergehender Wechsel in die GKV mit anschließender Rückkehr.

Wann gilt das nicht?

Ärztinnen mit einem GKV-versicherten Ehepartner können während der Elternzeit kostenfrei als Mitglied des Ehepartners versichert werden, wenn ihr eigenes Einkommen in der Elternzeit den GKV-Mitgliedsbeitrag unterschreitet.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte vor und während der Elternzeit zu allen PKV-Optionen und findet die kostengünstigste Lösung, die den langfristigen PKV-Schutz erhält.

In der Elternzeit zahlen PKV-versicherte Ärzte den vollen Beitrag selbst; die günstigste Lösung ist entweder ein Tarif wechsel oder eine Anwartschaftsversicherung, die den Rückkehrstatus sichert.


Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV und Elternzeit (2025); Bundesgesundheitsministerium, PKV-Ratgeber Familie (2024).

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