Ärztinnen und Ärzte, die ihre PKV-Strategie für die Elternzeit rechtzeitig geplant haben, berichten von erheblich geringeren Monatsbeiträgen durch einen frühzeitigen Tarif wechsel in einen günstigeren Tarif mit identischem Leistungsniveau. Der häufigste Planungsfehler: Die PKV-Strategie erst nach Beginn der Elternzeit zu überdenken.
Hintergrund
Mindestens drei Monate vor Beginn der Elternzeit sollten Ärzte folgende Punkte klären: Ob ein Tarif wechsel zu einem günstigeren Tarif möglich ist, ob eine Anwartschaftsversicherung für den Fall eines GKV-Wechsels sinnvoll ist, und ob der Arbeitgeber Zuschüsse auch in der Elternzeit leistet. Ärztinnen, die in die GKV wechseln, profitieren dort von der beitragsfreien Mitversicherung des Kindes.
Wann gilt das nicht?
Für sehr kurze Elternzeiten von unter drei Monaten lohnt sich ein umfangreicher Tarif wechsel oft nicht. Wer nur wenige Monate Elternzeit plant, sollte die laufenden PKV-Beiträge weiter zahlen und auf den aufwändigen Umstieg verzichten.
Ärzteversichert begleitet Ärztinnen und Ärzte in der Elternzeitplanung und findet die kostengünstigste PKV-Lösung, die keine langfristigen Nachteile mit sich bringt.
Für PKV in der Elternzeit gilt: Mindestens drei Monate vorher planen, Tarif wechsel und Anwartschaftsoption prüfen und den Arbeitgeberzuschuss rechtzeitig klären, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Elternzeit und PKV (2025); Bundesgesundheitsministerium, Familie und PKV (2024).
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