Die PKV in der Elternzeit sichert das volle Leistungsniveau für Eltern und Neugeborenes, ohne dass das Kind separat versichert werden muss, solange es im Tarif der Eltern mitversichert ist. Der Nachteil ist der volle Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss, der die finanzielle Belastung in der Elternzeit erhöht.

Hintergrund

Ein wesentlicher Vorteil: Das Neugeborene eines PKV-versicherten Arztes wird automatisch in den Elterntarif aufgenommen und damit vom ersten Tag an mit Chefarztbehandlung und vollem PKV-Schutz versorgt. In der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder dagegen kostenlos. Die Gesamtrechnung für die Elternzeit hängt davon ab, wie lange die Elternzeit dauert und welche Beitragshöhe im jeweiligen Tarif besteht.

Wann gilt das nicht?

Wenn der PKV-versicherte Arzt in der Elternzeit GKV-pflichtig wird, muss das Kind separat PKV-versichert werden. Das ist komplexer und erfordert eine eigenständige Gesundheitsprüfung für das Neugeborene.

Ärzteversichert berät Ärzte umfassend zu PKV und Elternzeit und findet die kostenoptimale Lösung für die gesamte Familienphase.

Die PKV in der Elternzeit bietet vollen Schutz für Eltern und Neugeborenes, kostet aber den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss; eine frühzeitige Strategie mit Tarif wechsel oder Anwartschaft spart erhebliche Beträge.


Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV und Familie (2025); Bundesgesundheitsministerium, PKV-Ratgeber (2024).

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