Ärzte im Ruhestand zahlen für ihre PKV zwischen 700 und 1.400 Euro monatlich ohne Arbeitgeberzuschuss, während ein Wechsel in die GKV für die meisten im Ruhestand nicht mehr möglich ist, sodass die PKV in dieser Lebensphase die Pflichtlösung bleibt.

Hintergrund

Ein Kassenwechsel von PKV zu GKV ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht mehr möglich, da Ärzte kein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mehr begründen. Im Ruhestand trägt der Arzt den PKV-Beitrag vollständig selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss. Wer im Erwerbsleben ein Beitragsentlastungsmodul abgeschlossen hat, profitiert jetzt von einer spürbaren Beitragssenkung. Wer keines hat, muss den vollen Beitrag aus Versorgungswerk und sonstigen Einnahmen tragen. Die PKV bleibt im Ruhestand vorteilhaft durch weiterhin prioritären Zugang, Chefarztbehandlung und kurze Wartezeiten.

Wann gilt das nicht?

Beamtenärzte mit Beihilfeanspruch haben auch im Ruhestand niedrigere Beiträge, da die Beihilfe weiterläuft. Für Ärzte mit sehr hohem Versorgungswerkanspruch ist die PKV-Belastung im Ruhestand gut tragbar.

Ärzteversichert analysiert die PKV-Situation von Ärzten kurz vor und im Ruhestand und zeigt alle noch verfügbaren Optimierungsoptionen zur Beitragsreduktion.

Im Ruhestand bleibt die PKV für die meisten Ärzte die einzige Option; wer frühzeitig ein Beitragsentlastungsmodul abgeschlossen hat, trägt die Beiträge deutlich leichter als ohne diese Vorsorge.


Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV im Ruhestand (2025); Stiftung Warentest, PKV Altersvorsorge (2024).

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