Für Ärzte in Teilzeit lohnt sich die PKV nur, wenn das Jahresbruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 73.800 Euro) überschreitet; wer darunter liegt, wird GKV-pflichtig und verliert alle aufgebauten PKV-Altersrückstellungen unwiderruflich.
Hintergrund
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der entscheidende Schwellenwert. Teilzeitärzte, die dauerhaft darunterbleiben, können nicht in der PKV verbleiben und müssen in die GKV wechseln. Der Verlust der PKV-Altersrückstellungen ist in diesem Fall besonders schmerzhaft, da diese nicht auf die GKV übertragen werden können. Für vorübergehende Teilzeit empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung: Sie sichert den Rückkehrstatus in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung, sobald das Einkommen wieder über der Grenze liegt.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärzte und niedergelassene Ärzte mit Einzelpraxis sind unabhängig vom Einkommen PKV-berechtigt. Für sie gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht.
Ärzteversichert prüft für Ärzte in Teilzeit, ob der PKV-Verbleib möglich und sinnvoll ist, und sichert mit einer Anwartschaftsversicherung den Rückkehrstatus für die Vollzeitphase.
Ärzte in Teilzeit müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Blick behalten; wer vorübergehend darunterliegt, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um die PKV-Rückkehroption zu sichern.
Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV und Teilzeit (2025); GKV-Spitzenverband, Versicherungspflichtgrenze 2026 (2025).
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