Für niedergelassene Ärzte lohnt sich die PKV in der Regel deutlich mehr als die GKV, weil sie als Selbstständige freiwillig versichert sind, mit einem guten Tarif umfassende Leistungen erhalten und die Prämie als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe steuerlich geltend machen können. Anders als Angestellte zahlen Niedergelassene den vollen Beitrag selbst, profitieren aber von Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit.
Hintergrund
Selbstständige Ärzte können nicht in der GKV pflichtversichert sein. Wer sich dennoch freiwillig in der GKV versichert, zahlt den vollen Beitragssatz auf sein Einkommen, bei hohen Einnahmen also mehrere Hundert Euro monatlich mehr als ein vergleichbarer PKV-Tarif kostet. PKV-Tarife für Niedergelassene bieten oft Wahlleistungen im stationären Bereich sowie bevorzugte Behandlung, was insbesondere für Ärzte mit eigenem Honoraranspruch relevant ist.
Wann gilt das nicht?
Ärzten mit chronischen Vorerkrankungen oder hohem Alter bei Erstversicherung kann die PKV teuer werden. Wer zudem Familie versichern möchte, sollte die Gesamtkosten im Blick behalten, da Ehegatten und Kinder in der PKV eigene Beiträge zahlen, während die GKV kostenfreie Familienversicherung bietet.
Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Mediziner beim individuellen PKV-Vergleich und zeigt, welcher Tarif Leistungsumfang und Beitragseffizienz am besten vereint.
Niedergelassene Ärzte sind als Selbstständige nicht GKV-pflichtig und wählen die PKV meist wegen besserer Leistungen, Beitragsrückerstattungen und steuerlicher Absetzbarkeit. Ein individueller Vergleich ist dennoch unverzichtbar.
Quellen: Sozialgesetzbuch V §9 (freiwillige Versicherung); PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; Bundesärztekammer, Statistik 2024.
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