Ärzte, die PKV Open-House-Aktionen genutzt haben, berichten überwiegend positiv über den unkomplizierten Einstieg ohne ausführliche Gesundheitsprüfung, weisen aber darauf hin, dass die Aktionstarife häufig niedrigere Erstattungssätze aufweisen als reguläre Top-Tarife. Wer durch eine Aktion in die PKV eingestiegen ist, sollte nach der Wartezeit einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG prüfen.
Hintergrund
Ein häufiges Muster: Arzt mit Bluthochdruck nutzt Open-House-Aktion, zahlt niedrigen Beitrag, stellt aber nach dem ersten Krankenhausaufenthalt fest, dass das Einbettzimmer nicht vollständig erstattet wird. Der spätere Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist gemäß §204 VVG möglich, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit ist der Aktionstarif oft nur eine Zwischenstufe.
Wann gilt das nicht?
Wer dauerhaft mit dem Leistungsumfang des Aktionstarifs zufrieden ist und keine Erweiterung wünscht, braucht keinen weiteren Wechsel vorzunehmen. Auch Ärzte, die kurz vor dem Rentenalter stehen, sollten abwägen, ob ein Tarifstufen-Upgrade noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner, die über eine Open-House-Aktion in die PKV gewechselt sind, beim Optimieren ihres Versicherungsschutzes.
PKV Open-House-Aktionen bieten Ärzten mit Vorerkrankungen einen Einstieg in die PKV, jedoch mit eingeschränkten Leistungen. Der spätere Wechsel in einen besseren Tarif via §204 VVG ist eine empfehlenswerte Strategie.
Quellen: PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; BGB §204 VVG Tarifwechsel; Ärzteblatt, PKV-Erfahrungsberichte 2024.
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