Ärzte, die in den PKV-Standardtarif gewechselt sind, berichten überwiegend, dass die Beitragsreduktion erheblich ist, die Leistungen aber auf GKV-Niveau sinken und insbesondere Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung wegfallen. Wer als Arzt eine Fremdbehandlung erhält, ist sich der Bedeutung dieser Leistungen besonders bewusst.

Hintergrund

Ein typisches Erfahrungsmuster: Arzt im Ruhestand mit gesunkenen Einnahmen wechselt in den Standardtarif und spart 300 bis 500 Euro monatlich. Im Gegenzug wird er im Krankenhaus als Kassenpatient behandelt, erhält das Mehrbettzimmer und keinen Wahlarzt. Für Ärzte, die selbst niedergelassen sind, ergeben sich daraus Überlegungen zur Kollegensolidarität.

Wann gilt das nicht?

Für jüngere Ärzte mit stabilem Einkommen und Interesse an Vollschutz ist der Standardtarif keine sinnvolle Wahl. Auch wer gut aufgestellte Altersrückstellungen hat, sollte lieber einen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen, um Beitrag zu senken ohne Leistungen zu verlieren.

Ärzteversichert zeigt Ärzten, welche Alternativen zum Standardtarif existieren und wie sie Beitrag sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.

Der PKV-Standardtarif senkt den Beitrag deutlich, reduziert aber die Leistungen auf GKV-Niveau. Ärzte sollten prüfen, ob ein Tarifwechsel nach §204 VVG die bessere Alternative bietet.

Quellen: VVG §204; PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; Stiftung Warentest, PKV-Tarifvergleich 2025.

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