Der PKV-Standardtarif bietet den klaren Vorteil, den Beitrag auf das Niveau des GKV-Höchstbeitrags zu begrenzen und dabei im System der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Der entscheidende Nachteil für Ärzte liegt darin, dass Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer komplett entfallen und der Versicherungsschutz auf GKV-Leistungsniveau sinkt.

Hintergrund

Vorteile: Beitragsobergrenze gesetzlich garantiert, kein Austritt aus der PKV notwendig, Altersrückstellungen bleiben erhalten, Rückkehr in einen Vollschutz-Tarif ist per §204 VVG möglich. Nachteile: kein Wahlarzt, kein Einzelzimmer, kein Zahnersatz über Kassenleistung, eingeschränkte ambulante Erstattungen.

Wann gilt das nicht?

Wer PKV-Altersrückstellungen gebildet hat und bereit ist, einen qualifizierten Tarif beizubehalten, sollte zuerst einen internen Tarifwechsel prüfen. Dieser ermöglicht deutliche Beitragsreduzierungen bei besserem Leistungserhalt als der Standardtarif.

Ärzteversichert unterstützt PKV-Versicherte dabei, den optimalen Kompromiss zwischen Beitragshöhe und Leistungsumfang zu finden, bevor der Standardtarif als letzte Option nötig wird.

Der PKV-Standardtarif ist ein Sicherheitsnetz, kein optimaler Dauertarif für Ärzte. Wer Beiträge senken möchte, sollte zuerst einen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen.

Quellen: SGB V §257; VVG §204; PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024.

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