Der PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt 2026 grundsätzlich kostenfrei und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, solange der neue Tarif beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird und ein gleichwertiger oder besserer Leistungsumfang besteht. Neue Gerichtsurteile aus 2024 und 2025 haben die Informationspflichten der Versicherer gegenüber ihren Kunden weiter verschärft.
Hintergrund
Hintergrund dieser Regelung ist, dass Versicherte ihre aufgebauten Altersrückstellungen beim Wechsel innerhalb eines Anbieters mitnehmen. 2026 haben Verbände wie der PKV-Verband klargestellt, dass Versicherer beim internen Tarifwechsel aktiv über günstigere Optionen informieren müssen. Gleichzeitig hat sich die Praxis der „Tarifwechselberatung" durch unabhängige Vermittler wie Ärzteversichert als effektives Instrument etabliert.
Wann gilt das nicht?
Ein kostenfreier Tarifwechsel setzt voraus, dass man beim gleichen Versicherer bleibt. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, verliert seine Altersrückstellungen und muss eine neue Gesundheitsprüfung bestehen. Zudem sind Tarife mit deutlich erweitertem Leistungsumfang nicht zwingend zum gleichen Beitrag verfügbar.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner beim strukturierten Tarifwechsel nach §204 VVG und prüft, welcher Tarif im Einzelfall den besten Nutzen bringt.
Der PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG ist 2026 weiterhin kostenfrei und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Versicherer müssen Ärzte jetzt proaktiver über Möglichkeiten informieren.
Quellen: VVG §204; PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; BGH-Urteile zur PKV-Beratungspflicht 2024.
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