Ärzte, die einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG vorgenommen haben, berichten regelmäßig von Beitragsersparnissen zwischen 100 und 400 Euro monatlich, ohne dabei auf Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder andere wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Entscheidend ist, dass die Altersrückstellungen beim Wechsel innerhalb desselben Anbieters vollständig erhalten bleiben.
Hintergrund
Ein typisches Erfahrungsbeispiel: Ein 48-jähriger Facharzt zahlt 580 Euro monatlich für einen alten Premiumtarif. Nach einem strukturierten Tarifwechsel mit Beratung durch Ärzteversichert zahlt er im moderneren Nachfolgetarif des gleichen Anbieters nur noch 390 Euro, bei identischem Leistungsumfang. Die Differenz beträgt 190 Euro monatlich, fast 2.300 Euro im Jahr.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits einen sehr modernen Tarif mit optimaler Beitragskalkulation hat, erzielt durch einen internen Wechsel keine nennenswerte Ersparnis. Auch Versicherte, die ihren Tarif vor wenigen Jahren optimiert haben, profitieren meist kaum von einem erneuten Wechsel.
Ärzteversichert analysiert für jeden Arzt individuell, ob und in welchem Umfang ein Tarifwechsel nach §204 VVG Sinn ergibt, und begleitet den gesamten Antragsprozess.
Ärzte erzielen durch den PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG häufig erhebliche Beitragsersparnisse ohne Leistungseinbußen. Eine professionelle Analyse durch Ärzteversichert ist der erste Schritt.
Quellen: VVG §204; PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; Stiftung Warentest, PKV-Tarifwechsel 2025.
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