Der interne PKV-Wechsel nach §204 VVG ist 2026 durch neue Urteile zur Informationspflicht der Versicherer gestärkt worden: Anbieter müssen ihre Kunden jetzt proaktiver auf günstigere Tarife im eigenen Portfolio hinweisen. Gleichzeitig haben mehrere Versicherer neue Tarife in ihr Portfolio aufgenommen, die für einen internen Wechsel attraktive Optionen darstellen.
Hintergrund
Das Kernprinzip des internen Wechsels ist unverändert: Versicherte können beim gleichen Anbieter in einen neuen Tarif wechseln, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen. 2026 haben Anbieter wie Debeka und Allianz neue Tarifgenerationen eingeführt, in die ältere Tarifjahrgänge mit deutlichen Beitragsvorteilen wechseln können.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits den neuesten Tarif seines Anbieters hat, findet keinen internen Wechselvorteil. Auch Versicherte, die erst wenige Jahre beim aktuellen Anbieter sind, haben noch wenig Altersrückstellungen gebildet und profitieren kaum.
Ärzteversichert analysiert für Ärzte das individuelle Portfolio des jeweiligen Anbieters und ermittelt, ob ein interner Wechsel 2026 sinnvoll ist.
Der interne PKV-Wechsel 2026 ist attraktiver geworden, weil neue Tarifjahrgänge günstigere Beiträge bieten und Versicherer jetzt stärker zur Information verpflichtet sind.
Quellen: VVG §204; PKV-Verband, Rechenschaftsbericht 2024; BGH, Urteil zur PKV-Beratungspflicht 2025.
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